Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich dieser AGB.
Es ist die Grundlage des Auftrages, ein Teil des entstehenden/bestehenden Vertrages und der
ausgeübten/auszuübenden Tätigkeiten.
Sollten im Angebot bestätigte, abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bzw. sind solche getroffen worden, so sind diese den AGB vor zu ziehen.
Die AGB des Auftraggebers/Vertragspartners haben keine Gültigkeit für die getätigten/zu tätigenden Arbeiten. Abweichenden Regelungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn diesem wurde ausdrücklich von dem Geschäftsführer oder dessen Stellvertretung schriftlich zugestimmt.
2. Vereinbarte Termine, Stillstandzeiten und Fristen.
Alle Angaben in Hinsicht auf Termine und Fristen bezüglich der Ausführung/en zu Arbeiten sind
grundsätzlich unverbindlich anzusehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich ein
verbindlicher Termin mit uns abgestimmt und zugesichert.
Bei Ereignissen, die als höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände zu werten sind, wie z.B. Streik, hoheitliche Maßnahmen, Naturgewalten, Verkehrsausfällen, Betriebsausfällen und
insbesondere Witterungseinflüsse, die uns an der Ausübung der Arbeiten/Tätigkeiten hindern oder diese verzögern, verlängert sich die bestehende Frist des abgestimmten Termins, um den Zeitraum des Ausmaßes der Behinderung.
Sollten sich unsere Arbeiten jedoch aus Gründen verzögern, die nicht von uns oder höherer Gewalt verschuldet sind,
sondern in der Verantwortung des Auftraggebers/Vertragspartners/Einsatzortes
und/oder in dessen Verschulden liegen, so hat der Auftraggeber/Vertragspartner die daraus
entstehenden Kosten zu tragen.
Dies gilt für die Stillstandszeiten der einzelnen Geräte und Mitarbeiter, als auch für Zusatzleistungen, mit welchen wir während der Ausführung der vertraglichen Leistungen beauftragt wurden.
3. Bestätigung der Ausgeführten Arbeiten, Abnahme.
Der Auftraggeber/Vertragspartner hat uns vor Beginn der Arbeiten eine Person zu benennen, die für die Prüfung etwaiger Protokolle, die Überwachung und die Abnahme der Leistung/en und der Prüfung des Aufmaßes bevollmächtigt ist.
Des weiteren muss die bevollmächtigte Person, uns zwecks der Gabe von Auskünften und/oder
Informationen zur Verfügung stehen.
Die geleistete/n Arbeit/en sind unverzüglich nach Abschluss zu prüfen und unserem
Mitarbeiter schriftlich zu bestätigen.
Sollte eine schriftliche Abnahme unterlassen werden, so gelten die Leistungen als abgenommen,
sobald der Auftraggeber/Vertragspartner das Leistungsobjekt/die Leistungsobjekte wieder in Betrieb nimmt sowie diese wieder nutzt.
Sollten offenkundig Mängel auftreten, sind uns diese innerhalb von 14 Tagen nach Ausführung
schriftlich mitzuteilen.
Verstecke Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich mitzuteilen.
4. Gewährleistung
Sind wir durch einen schriftlich angezeigten Mangel zur Gewährleistung verpflichtet, so beschränkt sich der Anspruch auf die Gewährleistung zunächst auf eine kostenfreie Nachbesserung durch uns, solange diese wirtschaftlich und technisch möglich währen.
Sollte eine solche Nachbesserung aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht
möglich sein oder fehlschlagen, so ist der Auftraggeber/Vertragspartner berechtigt eine Minderung oder den Rücktritt von der bemängelten Leistung zu fordern.
Die Ansprüche des Auftraggebers/des Vertragspartners haben eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach Abnahme der abgeschlossenen Leistungen.
Sollte eine der folgenden Bedingungen gegeben sein, so werden/sind jegliche
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers/Vertragspartners ausgeschlossen:
1. Wenn Werkzeug und/oder Material des Auftraggebers verwendet werden soll/muss.
2. Wenn ein vom Auftraggeber/Vertragspartner gewünschtes Verfahren angewendet werden soll,
welches die Arbeiten beeinträchtigt/stört.
3. Wenn vom Auftraggeber/Vertragspartner Personal eingesetzt wird, wodurch oder welches die
Arbeiten in jedweder Form behindert/beeinträchtigt und/oder stört.
Des weiteren übernehmen wir keine Gewährleistung für Schäden, deren Ursache auf das
vorliegende, schadhafte Rohrleitungssystem und/oder vorliegender schadhafter Anlagen
zurückzuführen sind, wie z.B.: Aufgrund von Alterserscheinungen (Risse, Rissbildung, Abnutzung, etc.), oder aufgrund einer Verlegung der Rohre/des Rohrsystems und/oder der Anlage/Anlagen, welche nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
5. Haftung
Für Schäden welche in Ausübung der Arbeit/en verursacht werden, haben wir nur zu vertreten,
insofern uns grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz zur Last fällt.
Sollten wir durch grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz haftbar sein, so beschränkt sich die
maximale Haftung auf die Bruttosumme der ausgeübten Arbeiten/Leistungen von uns.
Bei öffentlichen Trägern gilt die VOB anstelle des BGB.
Die zuvor geschriebenen Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie Versicherungs- und Erfüllungsgehilfen von uns.
6. Leistungshindernisse
Sollten wir aufgrund von nicht erkennbaren und/oder von uns nicht zu vertretenden baulichen
Mängeln an der Ausführung/den Ausführungen der beauftragten Leistung/en gehindert werden, oder liegt die Schadhafte stelle/stellen in einem Bereich, in dem wir aufgrund von behördlichen Anordnungen und/oder geltender Rechtsprechung nicht arbeiten dürfen oder verletzt der Vertragspartner/Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten,
so ist der Vertragspartner/Auftraggeber bis zur Feststellung bzw.
Beseitigung des Leistungshindernisses, zur Vergütung an uns, gemäß der jeweils gültigen Preisliste verpflichtet.
7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers/Vertragspartners
Unser Auftraggeber/Vertragspartner verpflichtet sich, uns und unseren Mitarbeitern, die Arbeiten bei ihm aufnehmen, über die bestehenden Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften zu informieren bzw. zu unterrichten.
Für von uns verursachte Schäden, die durch fehlende Informationen durch den Vertragspartner/
Auftraggeber an uns und/oder unseren Mitarbeitern entstehen, wird hiermit jegliche Haftung offiziell, vollumfänglich und ausdrücklich von uns ausgeschlossen.
8. Sicherheitsvorschriften
Der Auftraggeber/Vertragspartner ist verpflichtet für die Ausführung der vertraglichen Leistungen
erforderlichen Unterlagen (insbesondere Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Berechnungen usw.)
Zur Verfügung zu stelle. Diese sind uns vom Auftraggeber/Vertragspartner unentgeltlich und mindestens 5 Werktage vor Ausführung auszuhändigen.
Bei Großprojekten und/oder Kleinstaufträgen kann diese Frist variieren, je nach
schriftlicher Vereinbarung kann sich die Frist verlängern oder verkürzen.
Der Auftraggeber/Vertragspartner ist verpflichtet uns bei allen Belangen die die Arbeiten betreffen, zu unterstützen, insbesondere uns sämtliche Besonderheiten des Objekts mitzuteilen.
Das Gleiche gilt für alle früheren Versuche und Misserfolge von Arbeiten zur Lösung des aktuellen Problems (auch durch von anderen Unternehmen/Firmen versuchten Maßnahmen).
Unseren Mitarbeitern ist von dem Auftraggeber/dem Vertragspartner ungehinderter Zugang zu dem Arbeitsplatz am Ort und vor Beginn der Arbeiten zu verschaffen.
Der Auftraggeber/Vertragspartner stellt unseren Mitarbeitern auf seine kosten Strom, Wasser sowie Lagerflächen bzw. Lagerräume zur Verfügung.
9. Entsorgung
Alle Arbeiten bezüglich der Abfallentsorgung unterliegen den zum Zeitpunkt der Durchführung
geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die korrekte Deklaration des Abfalles nach Abfallgutrecht liegt alleine in der Verantwortung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet vor der Durchführung der Arbeiten für die Rohrmeister GmbH vollständige Angaben bezüglich folgender Punkte zu machen:
– Art des Abfalls
– Abfallschlüsselnummer
– Herkunft und Menge des Abfalls
– sofern vorhanden Analysedaten
– Erzeugernummer des Abfallerzeugers
Sollte eine der oben genannten Angaben unvollständig oder fehlerhaft sein, so ist die Rohrmeister GmbH berechtigt den Abfall einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen und die anfallenden Kosten und den Mehraufwand dem Auftraggeber vollständig in Rechnung zu stellen.
10. Leistungsänderungen, Nebenabreden
Jedwede Änderungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs, einschließlich der Vergütung, hat schriftlich vereinbart und bestätigt zu werden.
Sollten für die vereinbarten Leistungen vorarbeiten nötig sein und dem Kunden vor Beauftragung
geläufig bzw. bekannt gewesen sein, so ist der Kunde verpflichtet, uns auch dann im vollen Umfang zu vergüten, auch wenn die jeweiligen Arbeiten aus genannten Gründen nicht durchgeführt oder nicht vollständig durchgeführt werden können.
11. Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge und Rechnungspositionen sind zzgl. der Mehrwertsteuer zu verstehen. Die
Zahlung der gesamten Rechnungssumme hat sofort und ohne Abzüge zu erfolgen.
Bei Aufträgen, die länger als 10 Werktage andauern, sind wir berechtigt Abschlagszahlungen in Höhe der bereits geleisteten Arbeit zu fordern.
Beanstandungen an Rechnungen und/oder einzelnen Positionen der Rechnung haben unverzüglich in schriftlicher Form an uns gerichtet zu werden.
Eine Aufrechnung gegenüber dem Werklohnanspruch ist nur mit Ansprüchen möglich, welche
unbestreitbar und/oder rechtskräftig sind. Sollte ein Zahlungsverzug vorliegen, sind wir berechtigt
Verzugszinsen nach §288 BGB in Rechnung zu stellen.
Bei öffentlichen Trägern gilt die VOB anstelle des BGB.
12. Datenschutz/Speicherung
Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten (wie Namen, Anschrift, Bankverbindung usw.) von unserem Auftraggeber und des Einsatzortes, zu Zwecken der Vertragsverwaltung, und der Vertragsdurchführung sowie der Vertragsabwicklung,
elektronisch speichern.
Wir versichern, dass die gespeicherten Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es ist auf Grundlage eines Kundenwunsches ausdrücklich und schriftlich darum gebeten worden.
13. Schlussbestimmungen
Ist der Auftraggeber/Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine juristische Person des öffentlichen Sondervermögens,
so ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden, so wird die Wirksamkeit der Anderen davon nicht betroffen.
In einem solchen Fall werden wir mit unserem Auftraggeber/Vertragspartner anstelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige Regelung treffen, die in ihrem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung gleich kommt.