Rohrreinigung

Elektromechanische Rohrreinigung:

Für eine Elektromechanische Rohrreinigung werden Grundsätzlich die Entwässerungsgegenstände wie zum Beispiel das WC oder auch der Traps am Waschbecken vor der Rohrreinigung abgebaut um eine Beschädigung zu vermeiden.
Bei einer Elektromechanischen Reinigung wird das Abflussrohr mittels einer Spirale gereinigt. Diese Art der Reinigung wird eingesetzt wenn zum Beispiel :
– eine Verstopfung im Rohr vorliegt,
– sich feste Ablagerungen im Rohr befinden,
– Wurzel-Einwuchs in der Leitung vorliegt.

Hydromechanische Rohrreinigung:

Bei dieser Art der Rohrreinigung, spülen wir das Abflussrohr mittels hohem Wasserdruck.
Dies wird durchgeführt wenn die Leitung/en zum Beispiel :
– verschlammt ist,
– mit Sand voll liegt,
– viele lose Ablagerungen vorhanden sind,
– durch die Spirale viele feste Ablagerungen gelöst werden die durch den normalen Leitungsfluss nicht aus der Leitung befördert werden.

Eine elektromechanische Rohrreinigung DN 30 bis DN 150 bis
maximal 5 Meter bieten wir pauschal ab 75,00€ zzgl. MwSt. an.
Die ersten 5 Meter sind hierbei inkludiert.

Pro zusätzlichen Meter bei der elektromechanischen Rohrreinigung über 5 Meter berechnen wir 7,50€.

Bei einer Entfernung von bis zu 50km fallen Anfahrtskosten in höhe von 35,00€ zzgl. MwSt. an 1). Für einen Einsatz der sich weiter als 50km von 31303 Burgdorf weg befindet, gibt es Preise auf Anfrage.

1) Das Pauschalangebot bezieht sich ausschließlich auf unsere Spiral- und Sprühfahrzeuge (Transporter).

TV-Inspektion

Bei der TV-Inspektion handelt es sich im Prinzip um eine optische Untersuchung der Leitungen.

Dies wird durchgeführt um zum Beispiel:

  • Den Verlauf von Leitungen zu ermitteln
  • Schäden zu erkennen
  • Abflusshindernisse zu identifizieren
  • Eine Reparatur bzw. Sanierung zu ermöglichen.
  • Eine optische Dichtheitsprüfung durchzuführen.

Die TV-Inspektion kann auch als vorbeugende Maßnahme genutzt werden um frühzeitig Beschädigungen zu erkennen und Reparatur bzw. Sanierungsmaßnahmen einzuleiten bevor das Entwässerungssystem großflächig betroffen ist.

Selbstverständlich werden alle Erkenntnisse die wir während der Inspektion Ihrer Leitungen sammeln in einem ausführlichen Bericht zusammengefasst und Ihnen digital (auf einem USB-Stick) übergeben. Auf Wunsch können wir den Bericht auch ausdrucken.

Bei einer optischen Kontrolle ist es äußerst wichtig das die Leitungen sauber sind, weshalb die TV-Inspektion grundsätzlich zusammen mit einer Rohrreinigung stattfinden sollte, da ansonsten Schäden übersehen werden können wie z.B. Risse oder verschobene Rohrverbindungen.

Für eine genaue Beschreibung der Leistungen der TV-Inspektion, oder der Bitte um ein Angebot kontaktieren Sie uns entweder per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Dichtheitsprüfung

Bei der Dichtheitsprüfung geht es im wesentlichen darum zu ermitteln ob die geprüfte Entwässerungsanlage (z.B. Schächte oder Rohrleitungen) den Anforderungen der dazu gehörigen DIN-Norm entsprechen (wie z.B. DIN EN 1610 oder DIN 1986-30).
Als Beispiel:

  • Bei einem Neubau ist es laut der meisten Abwassersatzungen der Städte Vorschrift die neu errichteten/gebauten Abwasserleitungen nach DIN EN 1610 physikalisch auf Dichtheit zu prüfen bzw. eine Bauabnahme nach DIN EN 1610 (TV-Inspektion + Physikalische Dichtheitsprüfung) durchzuführen. Dies macht auch Sinn, da niemand möchte das die Bodenplatte bzw. das Erdreich auf dem eigenen Grundstück unterspühlt wird. Es ist durchaus üblich das neu verlegte Leitungen nicht vom Erbauer selbst überprüft werden, da dies im Zweifel natürlich einen Interessenkonflikt herbeiführen könnte.
  • Bei einer Sanierung bzw. wesentlichen bautechnischen Änderung des vorhandenen Systems sollte grundsätzlich eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 durchgeführt werden, um die durchgeführten Arbeiten zu überprüfen.
  • Anders sieht es bei einer Repatatur aus, hierbei ist laut DIN keine Dichtheitsprüfung vorgesehen, jedoch würden wir grundsätzlich eine solche empfehlen um den Erfolg der Reparatur zu überprüfen.
  • Bei einem Altbau ist man als Eigentümer in der sogenannten Eigenkontrollpflicht, welche beschreibt das man in regelmäßigen Abständen eine Kontrolle seines Entwässerungssystems durchführt. Hierbei spricht man zwar auch von einer Dichtheitsprüfung, jedoch von einer optischen und keiner physikalischen Dichtheitsprüfung. Dies bedeutet das man mit einer Kamera optisch inspiziert.
  • Falls Ihnen die optische Kontrolle zu aufwendig oder zu zeitintensiv ist, kann man auch eine
  • physikalische Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 durchführen.