Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich dieser AGB’s.

Es ist die Grundlage des Auftrages, ein Teil des Entstehenden/bestehenden Vertrages und der ausgeübten/auszuübenden Tätigkeiten.
Sollten im Angebot bestätigte abweichende Vereinbarungen getroffen werden/getroffen wurden sein so sind diese den AGB‘s vor zu ziehen.
Die AGB’s des Auftraggebers/Vertragspartners haben keine Gültigkeit für die getätigten/zu tätigenden Arbeiten. Abweichenden Regelungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn diesem wurde ausdrücklich vom Geschäftsführer oder dessen Stellvertretung schriftlich zugestimmt.

2. Vereinbarte Termine, Stillstandzeiten und Fristen.

Alle Angaben bezüglich Terminen und Fristen bezüglich Ausführung/en zu Arbeiten sind grundsätzlich unverbindlich anzusehen, es sei denn es wurde ausdrücklich und schriftlich ein verbindlicher Termin mit uns abgestimmt und zugesichert.
Bei Ereignissen die als höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände zu werten sind, wie z.B. Streik, hoheitliche Maßnahmen, Naturgewalten, Verkehrsausfällen, Betriebsausfällen und insbesondere Witterungseinflüsse die uns an der Ausübung der Arbeiten/Tätigkeiten hindern/diese verzögern, verlängern die bestehende Frist/den abgestimmtes Termin um die Dauer um die entsprechende Dauer der Behinderung.
Sollten sich unsere Arbeiten jedoch aus Gründen Verzögern die nicht von uns oder höherer Gewalt verschuldet sind, sondern in der Verantwortung des Auftraggebers/Vertragspartners/Einsatzortes und/oder in dessen Verschulden liegen, so hat der Auftraggeber/Vertragspartner die daraus entstehenden Kosten zu tragen.
Dies gilt für die Stillstand Zeiten der einzelnen Geräte und Mitarbeiter als auch für Zusatzleistungen mit welchen wir während der Ausführung der Vertraglichen Leistungen beauftragt wurden.

3. Bestätigung der Ausgeführten Arbeiten, Abnahme.

Der Auftraggeber/Vertragspartner hat uns vor Beginn der Arbeiten eine Person zu benennen, die für die Prüfung etwaiger Protokolle, die Überwachung, Abnahme der Leistung/en und Prüfung des Aufmaßes bevollmächtigt ist.
Des weiteren muss die Bevollmächtigte Person uns zwecks der Gabe von Auskünften und/oder Informationen zur Verfügung stehen.
Die geleistete/n Arbeit/en sind unverzüglich nach Abschluss eben dieser zu prüfen, und unserem Mitarbeiter Schriftlich zu bestätigen.
Sollte eine Schriftliche Abnahme unterlassen werden, so gelten die Leistungen als Abgenommen sobald der Auftraggeber/Vertragspartner das/die Leistungsobjekt/e wieder in Betrieb nimmt und/oder diese wieder nutzt.
Sollten offenkundige Mängel auftreten, sind uns diese innerhalb von 14 Tagen nach Ausführung schriftlich mit zu teilen.
Verstecke Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich mit zu teilen.

4. Gewährleistung

Sind wir durch einen schriftlich angezeigten Mangel zur Gewährleistung verpflichtet, so beschränkt sich der Anspruch auf die Gewährleistung zunächst auf eine kostenfreie Nachbesserung durch uns, solange diese wirtschaftlich und technisch möglich ist.
Sollte eine solche Nachbesserung aus Technischen und/oder Wirtschaftlichen gründen nicht möglich sein oder fehlschlagen, so ist der Auftraggeber/Vertragspartner berechtigt eine Minderung oder den Rücktritt von der bemängelten Leistung zu fordern. Die Ansprüche des Auftraggebers/ Vertragspartners haben eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach Abnahme der Abgeschlossenen Leistungen.
Sollte eine der folgenden Bedingungen gegeben sein, so werden/sind jegliche Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers/Vertragspartners ausgeschlossen:
1. Wenn Werkzeug und/oder Material des Auftraggebers verwendet werden soll/muss.
2. Wenn ein vom Auftraggeber/Vertragspartner gewünschtes Verfahren angewendet werden soll welches die Arbeiten beeinträchtigt/stört.
3. Wenn vom Auftraggeber/Vertragspartner Personal eingesetzt wird wodurch oder welches die
Arbeiten in jedweder Form behindert/beeinträchtigt und/oder stört.

Des weiteren übernehmen wir keine Gewährleistung für Schäden, deren Ursache auf das Vorliegende Schadhafte Rohrleitungssystem und/oder Vorliegender Schadhafter Anlagen zurückzuführen sind, wie z.B.: aufgrund von Alterserscheinungen (Risse, Rissbildung, Abnutzung, etc.), oder aufgrund einer Verlegung der/des Rohre/Rohrsystems und/oder Anlage/Anlagen welche nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

5. Haftung

Für Schäden welche in Ausübung der Arbeit/en verursacht werden, haben wir nur zu vertreten insofern uns Grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz zur Last fällt.
Sollten wir durch Grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz haftbar sein, so beschränkt sich die Maximale Haftung jedoch auf die Brutto Summe der Ausgeübten Arbeiten/Leistungen von uns.
Die zuvor geschriebenen Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie Versicherungs- und Erfüllungsgehilfen von uns.

6. Leistungshindernisse

Sollten wir aufgrund von nicht erkennbaren und/oder von uns nicht zu vertretenden baulichen Mängeln an der/den Ausführung/en der beauftragten Leistung/en gehindert, oder liegt die Schadhafte stelle/en in einem Bereich in dem wir aufgrund von behördlichen Anordnungen und/oder geltender Rechtsprechung nicht arbeiten dürfen oder verletzt der Vertragspartner/Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, so ist der Vertragspartner/Auftraggeber bis zur Feststellung bzw. Beseitigung des Leistungshindernisses zur Vergütung an uns gemäß der jeweils gültigen Preisliste verpflichtet.

7. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers/Vertragspartners

Unser Auftraggeber/Vertragspartner verpflichtet sich uns und unsere Mitarbeiter die Arbeiten bei ihm aufnehmen über die bestehenden Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften zu informieren/unterrichten.
Für von uns verursachte Schäden die durch fehlende Informationen durch den Vertragspartner/Auftraggeber an uns und/oder unsere Mitarbeiter entstehen, schlißen wir hiermit offiziell jegliche Haftung ausdrücklich und komplett aus.

8. Sicherheitsvorschriften

Der Auftraggeber/Vertragspartner ist verpflichtet die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Unterlagen (insbesondere Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Berechnungen usw.) sind uns vom Auftraggeber/Vertragspartner unentgeltlich und mindestens 5 Werktage vor Ausführung auszuhändigen (bei Großprojekten und/oder kleinst-Aufträgen kann diese Frist variieren, je nach Schriftlicher Vereinbarung kann sich die Frist verlängern oder verkürzen).
Der Auftraggeber/Vertragspartner ist verpflichtet uns bei allen Belangen die die Arbeiten betreffen zu unterstützen, insbesondere uns sämtliche Besonderheiten des Objekts mit zu teilen, das gleiche gilt für alle früheren Versuche/Misserfolge (auch durch andere Unternehmen/Firmen versuchten Maßnahmen) von Arbeiten zur Lösung des aktuellen Problems.
Unseren Mitarbeitern ist von dem Auftraggeber/Vertragspartner ungehinderter Zugang zum Arbeitsplatz vor Ort vor Beginn der Arbeiten zu verschaffen.
Der Auftraggeber/Vertragspartner stellt unseren Mitarbeitern auf seine kosten Strom, Wasser sowie Lagerflächen/Lagerräume zur Verfügung.

9. Entsorgung

Alle Arbeiten bezüglich der Abfallentsorgung unterliegen den zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Korrekte Deklaration des Abfalles nach Abfallgutrecht liegt alleine in der Verantwortung des Auftraggebers, der Auftraggeber ist verpflichtet vor Durchführung der Arbeiten der Rohrmeister GmbH vollständige Angaben bezüglich folgender Punkte zu machen:
– Art des Abfalls
– Abfallschlüssel-Nummer
– Herkunft und Menge des Abfalls
– sofern Vorhanden Analysedaten
– Erzeugernummer des Abfallerzeugers
Sollte eine der oben genannten Angaben unvollständig oder fehlerhaft sein, so ist die Rohrmeister GmbH berechtigt den Abfall einer Fachgerechten Entsorgung zuzuführen und die Anfallenden Kosten und den Mehraufwand dem Auftraggeber vollständig in Rechnung zu stellen.

10. Leistungsänderungen, Nebenabreden

Jedwede Änderungen des Vertraglich Vereinbarten Leistungsumfangs einschließlich der Vergütung, hat schriftlich vereinbart/bestätigt zu werden.
Sollten für die vereinbarten Leistungen vorarbeiten nötig sein und dem Kunden vor Beauftragung geläufig/bekannt gewesen sein, so ist der Kunde verpflichtet uns auch dann im vollen Umfang zu vergüten auch wenn die jeweiligen Arbeiten aus genannten Gründen nicht durchgeführt oder nicht vollständig durchgeführt werden können.

11. Zahlungsbedingungen

Rechnungsbeträge und Rechnungspositionen sind zzgl. der Mehrwertsteuer zu verstehen. Die Zahlung der gesamten Rechnungssumme hat sofort und ohne Abzüge zu erfolgen. Bei Aufträgen die länger als 10 Werktage andauern, sind wir berechtigt Abschlagszahlungen in Höhe der bereits geleisteten Arbeit zu fordern.
Beanstandungen an Rechnungen und/oder einzelnen Positionen der Rechnung haben unverzüglich in schriftlicher Form an uns gerichtet zu werden.
Eine Aufrechnung gegenüber dem Werklohn Anspruch ist nur mit Ansprüchen möglich, welche unbestreitbar und/oder rechtskräftig sind. Sollte ein Zahlungsverzug vorliegen, sind wir berechtigt
Verzugszinsen nach §288 BGB in Rechnung zu stellen.

12. Datenschutz/Speicherung

Wir weisen darauf hin, das wir Personen bezogene Daten (wie Namen, Anschrift, Bankverbindung usw.) von unserem Auftraggeber und Einsatzort zu Zwecken der Vertragsverwaltung, Vertragsdurchführung und Vertragsabwicklung, elektronisch speichern.
Wir versichern das die gespeicherten Daten nicht an Dritte weiter gegeben werden, es sei denn es ist auf Grundlage eines Kundenwunsches ausdrücklich und schriftlich darum gebeten wurden.

13. Schlussbestimmungen

Ist der Auftraggeber/Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögens, so ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden, so wird die Wirksamkeit der anderen davon nicht betroffen. In einem solchen Fall werden wir mit unserem Auftraggeber/Vertragspartner anstelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige Regelung treffen die in ihrem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung gleich kommt.